Höhenverstellbare Zwischenböden, sogenannte Hub- böden, dienen dazu, Bereiche des Beckens variabel
zu nutzen. Hierdurch können Wassertiefen nach
den individuellen Bedürfnissen der Nutzer verändert werden. Die aktuelle Wassertiefe muss immer deutlich sicht- und erkennbar gekennzeichnet sein.
| Folgende Wassertiefen sind im Hubbodenteil üblich: | |
| 0,30 m | Wassergewöhnung |
| 0,60/0,90/1,35 m | Schwimmerlernung und Nichtschwimmer |
| bei 1,80 m | Schwimmen und Wasserball |
| mindestens 1,80 m | im hubbodenlosen Teil |
| 3,40 m und mehr | im Sprunganlagenteil |
Hubböden und bewegliche Beckenabtrennungen sollen
so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefährdungen ausgehen. Beispielsweise soll durch die Bauweise sicher- gestellt sein, dass sich Hubböden in gesicherter Arbeits- stellung nicht bewegen können.
(Siehe hierzu DIN EN 13451-11 „Schwimmbadgeräte – Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für höhenverstellbare Zwischenböden und bewegliche Beckenabtrennungen“.)
