Beckenumgänge sind die „Umgangsflächen“, die un- mittelbar an den Beckenrand grenzen.
Sie sind erforderlich, um einen hindernisfreien Bewe- gungsraum für die
Aufsicht führenden Personen und
die Badegäste zu gewährleisten.
Die Umgangsflächen sollten so groß wie die Wasserflächen
bemessen sein.
Der Beckenumgang wird zur Wasserfläche hin durch den Beckenrand oder die Überlaufkante der Rinne begrenzt.
