Bei der Nutzung von Schwimmstätten werden beim Schulschwimmen für das Schwimmen, Tauchen und Wasserballspiel Vario- und Schwimmerbecken genutzt.
Variobecken sind Becken mit einem höhenverstellbaren Zwischenboden (Hubboden). Bei Variobecken mit Sonder- maßen in den Längen von 12,50 m oder 16,66 m ist der Hubboden in der ganzen Fläche des Beckens auszubilden. Bei 25-m-Becken muss die nutzbare Hubbodenlänge min- destens 1/3, bei 50-m-Becken mindestens ¼ der Becken- länge betragen. Hubböden müssen folgende Anforderungen erfüllen.
Beim Betrieb und der Nutzung von Vario- bzw. Mehr- zweckbecken sind für Aufsicht führende Personen folgende organisatorischen Vorgaben zu überprüfen
und einzuhalten:
