01 | Informationen
Verkehrswege sind die Wege, die Badbenutzer und Be- schäftigte nutzen
müssen, um zu den Wasserflächen, Badattraktionen oder zu den erforderlichen
Arbeits- bereichen zu gelangen.
Damit Verkehrswege sicher benutzt werden können, gelten folgende sicherheitstechnische
Erfordernisse:
- Sie müssen ständig freigehalten werden.
- Die lichte Mindesthöhe von Verkehrswegen muss 2,10 m betragen; im
Altbestand gelten noch 2,00 m.
- Wasseransammlungen sind in Verkehrsbereichen zu vermeiden. Dies wird
durch ausreichendes Boden- gefälle und geeignete Bodenabläufe erreicht.
- Wärmebänke, Wasserzapfstellen und sonstige Installationen dürfen
einen freien Durchgang
nicht behindern.