An Schwimmerbecken müssen geeignete Rettungsgeräte in ausreichender Zahl gut sichtbar und für jedermann zu- gänglich bereitstehen. In der Schwimmhalle gehört griff- bereit mindestens an beiden Längsseiten eines Beckens
je eine Rettungsstange. Abhängig von der Beckengröße kann es erforderlich sein, weitere Rettungsgeräte vorzu- halten.
Rettungsgeräte sind z. B.
Die Wurfleine sollte mindestens 15 m lang sein.
