Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den zu erwartenden besonderen Einflüssen entsprechend beschaffen sein. Besondere Einflüsse sind, z. B. Beanspruchungen durch Feuchtigkeit, Wärme sowie mechanische und chemische Beanspruchungen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor der
ersten Inbetriebnahme nach Änderungen oder Instand- setzungen durch eine befähigte Person (z. B. Elektro- fachkraft) zu prüfen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller, Errichter oder Fachbetrieb bestätigt wird, dass die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ eingehalten wurden.
Sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind in bestimmten Zeitab- ständen zu prüfen. Folgende Zeitabstände dienen als Maßstab:
