Wände und Stützen
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01 | Informationen

Oberflächen von Wänden und Stützen sollen bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche so beschaffen sein, dass Ver- letzungsgefahren durch unbeabsichtigtes Berühren verhindert werden.

Ecken und Kanten von Wänden und Stützen dürfen bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche nicht scharfkantig ausgeführt sein. Ecken und Kanten von Wänden und Stützen gelten als nicht scharfkantig, wenn sie z. B. wie folgt ausgeführt sind:

Wände und Stützen sollten gegenüber anderen Bauteilen kontrastreich gestaltet sein. Unterschiedliche Farben für die Stockwerke oder Trakte erleichtern die Orientierung. Extrem helle und extrem dunkle Farben sind zu vermeiden.