Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sorgt gemeinsam mit dem Sachkostenträger für eine wirksame Erste Hilfe bei Unfällen.
Der Sachkostenträger ist für die Ausstattung der Schulen mit
den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Einrichtungen verantwortlich. Die
Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Ersthelfern, und die weitere Organisation der Ersten Hilfe ist von der Schulleitung zu organisieren.
Sachliche Voraussetzungen
Personelle Voraussetzungen
Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls
Wie sind Unfälle zu dokumentieren?
Informationsmaterial