Treppenart
Unfälle auf Treppen stellen einen Schwerpunkt
des Un- fallgeschehens dar. Deshalb kommt
der Einhaltung der Anforderungen an die Gestaltung
der Treppen eine wichtige Bedeutung zu.
Die Treppen sollen für ein sicheres Begehen so ausge- leuchtet
sein, dass durch Stufenvorderkanten, Geländer oder andere Einbauten
kein Schattenwurf erfolgt. Die Setzstufen können sich zusätzlich
von der Trittstufe
durch unterschiedliche Helligkeit der Materialober-
fläche
ab- setzen.
Grundsätzlich sollten nur Treppen mit geraden Läufen eingebaut werden. Notwendige Treppen dürfen keine gewendelten Läufe ha- ben. Spindeltreppen sind als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.
