Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneten Stellen sichtbar aus- zuhängen, damit im Notfall, z. B. bei einem Brand, eine sofortige Orientierung möglich ist.
Flucht- und Rettungspläne
müssen aktuell, übersichtlich,
ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach den Vorgaben der Unfallver- hütungsvorschrift „Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkennzeich- nung am Arbeitsplatz“ gestaltet sein.
Aus
dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege die Versicher- ten
von ihren Klassenräumen bzw. ihren Arbeitsplätzen oder jewei- ligen
Standort aus zu nehmen haben, um ins Freie oder in einen sicheren Bereich
zu gelangen. Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort
des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan
zu kennzeichnen.
Auf den
Flucht- und Rettungsplänen sollten auch die Sammelstellen
eingetragen sein. Außerdem sind Kennzeichnungen
für die Standorte von Erste-Hilfe-
und Brandschutzeinrichtungen aufzunehmen.
Wird nur ein Teil des Gebäudegrundrisses auf den Plänen dar- gestellt, sollte eine Übersichtsskizze die Lage im Ge- samtkomplex verdeutlichen.
Die Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden müssen aus üblichem
Sehabstand eindeutig erkennbar sein. So sollten die Grund- risse
in einem Maßstab
von 1 : 100 oder größer dargestellt werden. Empfehlenswert
sind Zeichen- oder Schrifthöhen von mindestens 10 mm; das Zeichen
für
den Betrachterstandort sollte größer gewählt werden.
