Flucht- und Rettung: Pläne
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01 | Informationen

Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneten Stellen sichtbar aus- zuhängen, damit im Notfall, z. B. bei einem Brand, eine sofortige Orientierung möglich ist.

Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach den Vorgaben der Unfallver- hütungsvorschrift „Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkennzeich- nung am Arbeitsplatz
“ gestaltet sein.

Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege die Versicher- ten von ihren Klassenräumen bzw. ihren Arbeitsplätzen oder jewei- ligen Standort aus zu nehmen haben, um ins Freie oder in einen sicheren Bereich zu gelangen. Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan
zu kennzeichnen.

Auf den Flucht- und Rettungsplänen sollten auch die Sammelstellen eingetragen sein. Außerdem sind Kennzeichnungen für die Standorte von Erste-Hilfe-
und Brandschutzeinrichtungen aufzunehmen.

Wird nur ein Teil des Gebäudegrundrisses auf den Plänen dar- gestellt, sollte eine Übersichtsskizze die Lage im Ge- samtkomplex verdeutlichen.

Die Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden müssen aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sein. So sollten die Grund- risse in einem Maßstab von 1 : 100 oder größer dargestellt werden. Empfehlenswert sind Zeichen- oder Schrifthöhen von mindestens 10 mm; das Zeichen
für den Betrachterstandort sollte größer gewählt werden.